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Absageregelung

 



Um unseren gemeinsamen Sitzungen die nötige Verbindlichkeit und Kontinuität zu geben, treffen wir mit Einzel- und Paarklienten folgende Vereinbarung zur Absage.


Absage von Sitzungsterminen in der Kölner Praxis:
  • Terminabsagen bis um 12h00 am Dienstag der Vorwoche sind kostenfrei.

  • Terminabsagen zwischen 12h00 am Dienstag der Vorwoche und 12h00 am Dienstag der Woche, in der Ihr Sitzungstermin liegt, kosten 25,00 €.

  • Bei einer späteren Absage als 24 h vor dem Sitzungstermin oder nicht Erscheinen ist das Honorar grundsätzlich in vollem Umfang fällig.

    Bei Terminabsagen nach 12h00 am Dienstag der Sitzungswoche oder Verspätungen bitten wir Sie uns möglichst ein SMS an die Handynummer 01577 - 2059674 zu senden. Dienstagnachmittag und mittwochs kann man uns nur mit mäßigem Erfolg per Handy sprechen, da wir uns dann meistens in Sitzungen befinden und nicht an das Telefon gehen können.


Absage von Sitzungsterminen in der Essinger Praxis:
  • Falls Sie erst innerhalb der letzten Woche vor dem Sitzungstermin absagen, fallen Absagekosten in Höhe von 20,00 € an.

  • Bei einer Absage innerhalb der 24 Stundenfrist oder Nichterscheinen ist das Honorar grundsätzlich in vollem Umfang fällig.

Wir vereinbaren keine feste Anzahl von Stunden mit Ihnen, da Ihre Einzel- oder Paararbeit nur dann Erfolg hat, wenn Sie selbst von deren Wichtigkeit überzeugt sind und nicht nur deshalb noch kommen, weil ein Zeitrahmen vereinbart wurde. Wenn Sie allerdings eine regelmäßige therapeutische Begleitung beenden wollen (ab 5 Sitzungen wenigsten einmal im Monat), gilt noch mindestens eine weitere Abschlusssitzung als vereinbart. Die Beendigung der Arbeit geben Sie spätestens im Anschluss an die vorletzte Sitzung bekannt. Diese letzte Sitzung dient dem Abschluss und der Abrundung des Therapieverlaufs. Sie vereinbaren die Abschlusssitzung nicht später als 8 Wochen nach Ihrem letzten Sitzungstermin. Falls diese von uns aus therapeutischer Sicht erforderliche Abschlusssitzung nicht wahrgenommen wird, fällt deren Honorar dennoch an.

Rechnungen, Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen für Einzel- bzw. Paarsitzungen oder Massagen können nur für Termine des laufenden Jahres ausgestellt werden. Für bereits abgelaufene Steuerjahre können sie nicht mehr ausgestellt werden.

Um die von Ihnen gewünschten Termine zu sichern und eine Kontinuität Ihrer Therapie zu gewährleisten, empfehlen wir mehrere Folgetermine schon im Voraus zu vereinbaren.