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Um unseren gemeinsamen Sitzungen die nötige Verbindlichkeit und Kontinuität zu geben, treffen wir mit Einzel- und Paarklienten folgende Vereinbarung zur Absage. Absage von Sitzungsterminen in der Kölner Praxis:
Absage von Sitzungsterminen in der Essinger Praxis:
Wir vereinbaren keine feste Anzahl von Stunden mit Ihnen, da Ihre Einzel- oder Paararbeit nur dann Erfolg hat, wenn Sie selbst von deren Wichtigkeit überzeugt sind und nicht nur deshalb noch kommen, weil ein Zeitrahmen vereinbart wurde. Wenn Sie allerdings eine regelmäßige therapeutische Begleitung beenden wollen (ab 5 Sitzungen wenigsten einmal im Monat), gilt noch mindestens eine weitere Abschlusssitzung als vereinbart. Die Beendigung der Arbeit geben Sie spätestens im Anschluss an die vorletzte Sitzung bekannt. Diese letzte Sitzung dient dem Abschluss und der Abrundung des Therapieverlaufs. Sie vereinbaren die Abschlusssitzung nicht später als 8 Wochen nach Ihrem letzten Sitzungstermin. Falls diese von uns aus therapeutischer Sicht erforderliche Abschlusssitzung nicht wahrgenommen wird, fällt deren Honorar dennoch an. Rechnungen, Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen für Einzel- bzw. Paarsitzungen oder Massagen können nur für Termine des laufenden Jahres ausgestellt werden. Für bereits abgelaufene Steuerjahre können sie nicht mehr ausgestellt werden. Um die von Ihnen gewünschten Termine zu sichern und eine Kontinuität Ihrer Therapie zu gewährleisten, empfehlen wir mehrere Folgetermine schon im Voraus zu vereinbaren. |